Unsere Tätigkeitsfelder

Unsere Kanzlei bietet ihren Mandanten Rat und Hilfe bei allen steuerlichen und wirtschaftlichen Anforderungen und Problemen

Erinnerungsservice

Bei Bedarf übernehmen wir auch die terminliche Überwachung Ihrer steuerlichen Zahlungsverpflichtungen. Bitte nehmen Sie hierfür mit uns Kontakt auf. Der Service erfolgt auf elektronischen Wege per Email.

Steuererklärungen

  • Einkommensteuer
  • Körperschaftsteuer
  • Umsatzsteuer
  • Gewerbesteuer
  • Erbschaft- und Schenkungsteuer
  • Antrag auf Eigenheimzulage
  • usw...

Finanzbuchführung

  • Einrichten der Buchführung
  • Datenübernahme aus Ihrem EDV-System
  • Kontieren und Buchen
  • Betriebswirtschaftliche Auswertungen und Statistiken
  • Branchenvergleiche
  • Umsatzsteuervoranmeldungen
  • Anlagenbuchhaltung
  • usw...

Jahresabschlüsse

  • Einnahme-Überschuß-Rechnung
  • Jahresabschlüsse für Einzelunternehmen, Personen- und Kapitalgesellschaften
  • Anhang und Erläuterungsberichte
  • Vermögensaufstellung
  • usw...

Lohnbuchführung

  • Lohn- und Gehaltsabrechnungen (mit Ausnahme: Baulohn)
  • Statistiken
  • Arbeits- und Sozialversicherungsrecht (auf steuerlicher Ebene)
  • Lohnsteuer-Anmeldungen
  • Meldungen an Sozialversicherungsträger inkl. Berufsgenossenschaften
  • Erstattungsanträge
  • Betreuung bei Lohnsteuer- und Sozialversicherungsprüfungen
  • usw...

Beratung

  • Existenzgründung
  • Rechtsformenwahl
  • Investitionsrechnung
  • Finanzierungsberechnung
  • Unternehmensbewertung
  • Unternehmensnachfolge
  • Liquiditätsrechnungen
  • usw...

Steuerliche Beratung

  • Prüfung von Steuerbescheiden
  • Rechtsbehelfsverfahren
  • Teilnahme an Betriebsprüfungen
  • Verhandlungen mit Behörden
  • Finanzgerichtsverfahren
  • Steuerplanung
  • usw...

Steuerberaterhonorar:

Das Honorar der Steuerberater bemisst sich nach der Steuerberatergebührenverordnung (StBGebV).

Gerne laden wir Sie zu einem kostenlosen Erstgespräch ein.

Das Honorar für Steuererklärungen, Jahresabschlüsse und Finanzbuchhaltungen ist eine Wertgebühr, die sich nach dem Gegenstandswert richtet. Hier ist ein Rahmen von Mindest- bis Höchstgebühren in der StBGebV gegeben. In der Regel wird eine mittlere Gebühr abgerechnet. Für die Lohnbuchführung ist eine Betragsrahmengebühr und/oder Zeitgebühr in der StBGebV vorgesehen. Bei Einsprüchen und Anträgen kann eine Wert- oder Zeitgebühr abgerechnet werden. Die Zufriedenheit unserer Mandanten ist oberste Prämisse. Leistung und Gegenleistung sollen in Einklang stehen.

Wichtiger Hinweis:
Steuerberatungskosten dürfen in der Steuererklärung als Betriebsausgaben oder Werbungskosten angesetzt werden. Dadurch fließt Ihnen ein Teil des Steuerberaterhonorars (bis zu 47,67 %) durch die Steuerersparnis wieder zurück.

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